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Ihr ClickVers-Team


Kfz-Versicherung -
Wechsel bis zum 30. November möglich.


Autofahren wird immer teurer, die hohen Benzinpreise belasten jedes Budget. Nutzen Sie deshalb jetzt die Möglichkeit, zu einer preiswerteren Kfz-Versicherung zu wechseln.

Der neue Vertragsbeginn ist dann am 01. Januar 2007. Die Kündigung Ihres alten Vertrages per Einschreiben, am besten mit Rückschein, muss bis zum 30. November 2007 erfolgen. Außerdem dürfen Sie kündigen, wenn der Versicherer die Prämien mit mehr als 5 % erhöht oder wenn ein Pkw neu zugelassen werden soll.

Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt beim neuen Versicherer bestehen. Allerdings gibt es große Unterschiede in der Betreuung der Kunden und der Service im Schadenfall ist in den Versicherungsunternehmen ganz unterschiedlich.

Die Unterschiede zwischen teuren und preiswerten KFZ Versicherungen sind enorm. Es lohnt sich daher, Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen, einzuholen.

Gerne beraten wir Sie und suchen für Sie den preiswertesten und servicefreundlichsten Versicherer aus.

Weitere Informationen zur KFZ-Versicherung hier.


Haftung bei Autorennen

Wer haftet, wenn Teilnehmer an Autorennen Schäden verursachen und diese geltend machen wollen?

Beispiel: Ein Fahrer hatte nach einem Crash versucht, den Schaden von der KFZ-Versicherung des beteiligten Fahrers regulieren zu lassen. Nach der Weigerung des Versicherers ging der Fahrer vor Gericht. Er unterlag in allen Instanzen.

Den teilnehmenden Fahrern nimmt niemand das Risiko ab, wenn Sie sich an Autorennen beteiligen. Auch wenn ein Motorsport-Club Tests veranstaltet, muss jeder Fahrer das Risiko selbst tragen.

Hier haftet weder die KFZ-Versicherung, noch die Privat-Haftpflicht-Versicherung. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil vom 1. April 2003 (Az.: VI ZR 321/02). Auch die Regulierung von Schäden, die bei anderen sportlichen Wettkämpfen, wie z. B. Pferde- und Radrennen, Boxkämpfe und Fußball, passieren können, sind durch eine frühere Entscheidung des BGH ausgenommen.

Wir können Ihnen mit unserer speziellen Rennkasko in solch einem Fall den optimalen Versicherungsschutz anbieten.

www.racecarcover.de



Besondere Wertgegenstände

Das diamantbesetzte Collier, die goldene Armbanduhr, die wertvolle Fotoausrüstung... Sind Sie glücklicher Besitzer solcher Kostbarkeiten? Dann tragen Sie ein hohes Risiko. Diese Gegenstände sind bei Diebstählen eine bevorzugte Beute.

Wertsachen wie Bargeld und Schmuck sind in der Hausratversicherung allerdings häufig nur bis 20 Prozent der Versicherungssumme geschützt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Teilen Sie deshalb Ihrer Versicherung den Wert der Gegenstände mit. Denken Sie in gewissen Zeitabständen auch an eine notwendige Aktualisierung.

Erstellen Sie Listen, am besten mit Fotos, dies wird Ihnen helfen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Heben Sie alle Quittungen auf, mit dem Sie den Wert der Gegenstände belegen können.

Außerdem müssen Bargeld und Schmuck besonders geschützt, also z. B. in einem Safe aufbewahrt werden. Sonst zahlt die Versicherung weniger.

Sie sollten auch wissen, dass Ihr Hausrat nicht nur in den eigenen Wänden, sondern mit 20 Prozent der Versicherungssumme im Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei Freunden versichert ist. Dies gilt bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten.

Hausratversicherungen.



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Verantwortlich: Kersten Jodexnis(kj)

Inhaltliche Gestaltung: Andrea Kleinert (ak)

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