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Willkommen zur neuesten Spezial Ausgabe des ClickVers-Newsletters!
Viel Spaß beim Lesen, Ihr ClickVers-Team
Riester Rente
Gefördert werden nur Altersvorsorge-Produkte, die bestimmte Qualitätsmerkmale aufweisen. Damit ist die "Riester-Rente" an folgende Voraussetzungen geknüpft.
Die zentralen Kriterien sind:
- Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr
- Garantie der eingezahlten Beiträge
- lebenslange Rentenzahlung
Die Anbieter müssen Sie z.B. jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, das bisher gebildete Kapital, die Abschluss- und Verwaltungskosten und die erwirtschafteten Erträge informieren. Zudem muss informiert werden, inwieweit ethische, soziale und ökologische Belange bei der Kapitalanlage berücksichtigt werden.
Sie haben hier die Möglichkeit entsprechend Ihrer persönlichen Geldanlagementalität zwischen unterschiedlichen Anlageformen zu wählen.
In Frage kommen etwa:
- Rentenversicherungen
- FLV - Fonds-Lebensversicherung
- Sparpläne
- Immobilien
- Kapitalisierungsprodukte
- Investmentfonds
Nicht zum Kreis der Begünstigten gehören:
- Beamte
- Angestellte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Gesamtversorgung
- Selbständige und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
- Sozialhilfeempfänger
- Rentner
- geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei sind
Eine Beleihung, Verpfändung oder Abtretung des Vertrages ist ausgeschlossen. Sie haben Anspruch, den Vertrag etwa in Zeiten der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen.
weitere Infos zur Riester-Rente.
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Rürup Rente
Die Rürup-Rente ist eine so genannte Leibrente und wird wie die gesetzliche Rente monatlich lebenslang ausgezahlt, d. h. sie ist nicht "kapitalisierbar" und Sie können sie nicht als eine einmalige Summe ausgezahlt bekommen. Auch können Sie keine Beleihung vornehmen.
Sie ist nicht vererbbar; sterben Sie frühzeitig, ist die gesamte gesparte Summe verloren, denn sie wird nur an Sie selbst ausgezahlt. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Sie die angesparten Beiträge auch tatsächlich zu Ihrer Altersvorsorge verwenden.
Jedoch können Sie eine Hinterbliebenenversorgung zusätzlich mit abschließen, aber diese gilt nur für Ihren Ehepartner-/in. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie gegen Mehrkosten mit einschließen.
Die Rürup Rente müssen Sie wie die gesetzliche Rente versteuern und auch die Auszahlungen sind künftig im gleichen Maße steuerpflichtig wie bei der gesetzlichen Rente.
Die Ansparungen der Rürup Rente gelten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch nicht als "verwertbares" Vermögen, weil sie nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden dürfen und können deshalb nicht gepfändet werden. Das bedeutet, auch hier werden die laufenden Beiträge und das angesammelte Kapital nicht zum Arbeitslosengeld II angerechnet.
Sie können die Beiträge zur Rürup Rente als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Ab dem Jahr 2005 wurden 60 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro bei Alleinstehenden und 24.000 Euro bei Ehepaaren) anerkannt. In den folgenden Jahren steigt der Prozentsatz bis zum Jahr 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte.
Ab 2025 können Sie dann Ihre gesamten Aufwendungen (100 Prozent der Einzahlungen) bis zur Obergrenze von 20.000 bzw. 40.000 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) steuerlich geltend machen.
Leistungseinschränkungen im klassischen Sinn sind bei der Rürup-Rente nicht gegeben.
Sollten Sie jedoch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BU) mit einschließen wollen, dann haben Sie Gesundheitsfragen zu beantworten.
Tipp:
Rürup-Versicherungen werden als klassische Rentenversicherung - mit drei Varianten der Überschussbeteiligung - oder fondsgebunden angeboten.
Holen Sie sich bei verschiedenen Versicherern Angebote zu Ihrer Rürup-Rente ein. Abgesehen von den Unterschieden in den Garantieleistungen der Versicherer gibt es verschiedene Produktvarianten auf dem Markt, die für Sie durchaus interessant sein können. Wir beraten Sie gerne!
Haben Sie bereits vorschnell einen Rürup-Vertrag abgeschlossen, haben Sie die Möglichkeit nach dem Widerspruchsrecht gem. § 5a VVG dem Vertrag zu widersprechen.
Ob Sie selbstständig tätig oder Arbeitnehmer sind, generell gilt es zu prüfen, welches Produkt für Sie u.a. steuerlich am günstigsten ist. Jedoch sind Ihre individuellen Wünsche zu Ihrer Vorsorge, z. B. Todesfallschutz für Ihre Familie oder zur Darlehenssicherung immer vorrangig.
Die Riester und auch die Rürup Rente ist Hartz IV sicher.
weitere Infos zur Rürup Rente
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TIPP
Jetzt hat auch der Bundestag den Ausbau der Altersvorsorge-Förderung beschlossen!
Die Entgeltumwandlung bleibt auch über das Jahr 2008 hinaus sozialabgabenfrei - und die Riester-Zulage für ab 2008 geborene Kinder wird erhöht, während Berufseinsteiger unter 21 vorerst keinen Riester-Bonus erhalten.
Der Bundestag hat sich gestern Abend abschließend mit dem Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altervorsorge (bAV) befasst und wie erwartet einer unbefristeten Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeldumwandlung mit breiter Mehrheit zugestimmt.
Verbessert werden soll auch die staatliche Zulage für Kinder, die ab dem kommenden Jahr geboren werden, auf jährlich 300 Euro.
Für alle anderen Kinder gilt der Riester-Zuschuss aus der für 2008 vorgesehenen vierten und letzten Stufe von 185 Euro.
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