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Willkommen zur neuesten Spezial Ausgabe des ClickVers-Newsletters!
Viel Spaß beim Lesen, Ihr ClickVers-Team
Die Abgeltungssteuer kommt
Ab dem 1. Januar 2009 werden für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen 25 % Abgeltungsteuer fällig. Die Steuer wird direkt von der Bank oder Sparkasse an das Finanzamt weitergereicht. Das betrifft Gewinne aus Aktien, Fonds oder Zertifikaten, Dividenden und Zinsen, die über den Sparerfreibetrag von 801 Euro inklusive Werbungskosten hinausgehen. Diese Gewinne werden ab 2009 pauschal mit einem Viertel besteuert.
Leider bleibt auch der Fondssparplan nicht von der Steuer verschont. Die Kursgewinne müssen ebenso ab Anfang des Jahres versteuert werden. Dabei zählen Aktien und Aktienfonds zu den großen Verlierern der Steuerreform, weil bei ihnen sowohl Kurs- als auch Dividendengewinne anfallen und voll besteuert werden.
Für die Lebensversicherungen und Immobilien bleibt alles beim Alten. Hier wird bei Lebens- und Rentenversicherungen vom Zugewinn die Hälfte zum Einkommensteuersatz versteuert, wenn der Vertrag von 2005 an geschlossen wurde, mindestens zwölf Jahre läuft und nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Bei kürzerer Laufzeit wird voll versteuert. Ältere Verträge sind komplett steuerfrei.
Es gibt außerdem noch Anlagen, die von der Abgeltungsteuer verschont bleiben. Dies sind z. B. die Riester- und Rürup-Verträge. Sie zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer sowie die privaten Rentenversicherungen!
weitere Infos zur Rürup-Rente.
weitere Infos zur Riester-Rente.
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Elektronische Versicherungsbestätigung für Kfz
Die elektronische Versicherungsbestätigung löst die alte Doppelkarte seit dem 01. März ab. Mit diesem neuen Verfahren werden die Daten, die für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges benötigt werden, papierlos ausgetauscht. Statt der Doppelkarte erhalten die Versicherungsnehmer jetzt eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), die über den betreuenden Makler oder bei der Autoversicherung direkt angefragt werden muss. Die Zulassungsstellen können dann anhand dieser Nummer prüfen, ob eine gültige Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank hinterlegt ist. Der Kfz-Halter erhält das Kennzeichen dann durch eine schnellere Datenübertragung.
weitere Infos zur Kfz-Versicherungen
Krankenversicherung für ausländische Studenten
Sie möchten in Deutschland arbeiten, studieren oder ein Praktikum beginnen?
In der Krankenversicherung für Ausländer können sich die ausländischen Studenten während eines Aufenthaltes zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Deutschland (EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) versichern.
Auch ein empfehlenswerter Unfallschutz kann gegen einen kleinen Beitrag eingeschlossen werden.
Das bedeutet für Sie:
- die Übernahme der Krankheitskosten
- günstige Prämien
- eine zusätzliche finanzielle Sicherheit für die Folgen eines Unfalls
Der Versicherungsschutz kann für 24 Monate vereinbart werden. Dieser beginnt mit Einlösung der ersten Prämie. Hierzu benötigen Sie eine deutsche Bankverbindung, damit der Versicherer monatlich eine Abbuchung Ihrer Prämie vornehmen kann.
Unsere Krankenversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtet und bietet ein optimales Preis-Leistungsverhältnis.
weitere Infos zur Auslandskrankenversicherung für Studenten
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