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Willkommen zur neuesten Spezial Ausgabe des ClickVers-Newsletters!
Viel Spaß beim Lesen, Ihr ClickVers-Team
Handyverbot am Steuer
Autofahrer, die mit dem Handy in der Hand ertappt werden, müssen mit einem Bußgeld von 40 € rechnen, hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Dagegen hatte ein Autofahrer geklagt, der lediglich die Navigationsfunktion des Handys nutzen wollte.
Nach einem Beschluss vom OLG Köln (Az.: 81Ss-Owi49/08) vom 30. Juni 2008 ist jedoch nicht nur das Telefonieren untersagt, sondern auch sämtliche Bedienfunktionen (SMS, Mail, usw.).
Wer im Auto telefoniert, muss übrigens auch im Ausland tief in die Tasche langen! Die Höhe der Geldbuße reicht in einigen europäischen Ländern bis zu 150 Euro (z. B. Frankreich).
weitere Infos zur Kfz Versicherung
Bausparen
Bausparen begleitet Sie durch alle Lebensphasen
- Schon ab 16 Jahren kann man die
Wohnungsbauprämie nutzen.
- Als Berufsstarter und Arbeitnehmer legt
man die Vermögenswirksamen Leistungen clever und gewinnbringend an
und profitiert von der Arbeitnehmer-Sparzulage. Für die weiteren
eigenen Sparleistungen erhält man zusätzlich Wohnungsbauprämie.
- Wenn die Familienplanung ansteht, schafft
man sich für das Traumhaus ein sicheres und zinsgünstiges
Fundament.
- Als Eigenheimbesitzer bildet man Rücklagen, um für anstehende Renovierungen und Modernisierungen vorzusorgen.
Bausparen ist für jeden interessant, der
- den Traum von den eigenen vier Wänden
- die Modernisierung seines Wohneigentums
verwirklichen möchte.
Bausparen lohnt sich aber auch für all diejenigen, die ihr Geld sicher und zu einem guten Zinssatz anlegen wollen, auch wenn man nicht vorhat, zu bauen.
weitere Infos zum Bausparen
Gesundheitsreform 2009
Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2009
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und in die private Krankenversicherung wechseln kann oder möchte, darf gerade jetzt nicht länger warten!
Gute Gründe sprechen dafür:
- Einführung eines einheitlichen
Beitragssatzes von voraussichtlich 15,6 % für alle gesetzlichen
Krankenkassen (zzgl. Pflege von 1,95 %).
- Für Personen, die in einer sehr günstigen
Krankenkasse versichert sind, bedeutet dies, dass sie mit einer
erheblichen Beitragssteigerung rechnen müssen.
- Möglichkeit zur Erhebung eines Zusatzbeitrages durch die Gesetzliche Krankenversicherung.
Auch Sie sind davon betroffen.
Ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung muss noch in diesem Jahr erfolgen, weil auch für die privaten Krankenversicherungen im nächsten Jahr neue gesetzliche Bestimmungen gelten.
Davon sind Kunden, die noch in diesem Jahr in die private Krankenversicherung wechseln, nicht betroffen.
Deshalb warten Sie nicht länger, sondern wechseln Sie , bevor der neue Beitragssatz wirksam wird.
weitere Infos zur Private Krankenversicherung
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Verantwortlich: Kersten Jodexnis(kj)
Inhaltliche Gestaltung: Andrea Kleinert (ak)
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