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Gesundheitsreform 2009



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Viel Spaß beim Lesen,
Ihr ClickVers-Team


Handyverbot am Steuer

Autofahrer, die mit dem Handy in der Hand ertappt werden, müssen mit einem Bußgeld von 40 € rechnen, hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Dagegen hatte ein Autofahrer geklagt, der lediglich die Navigationsfunktion des Handys nutzen wollte.

Nach einem Beschluss vom OLG Köln (Az.: 81Ss-Owi49/08) vom 30. Juni 2008 ist jedoch nicht nur das Telefonieren untersagt, sondern auch sämtliche Bedienfunktionen (SMS, Mail, usw.).

Wer im Auto telefoniert, muss übrigens auch im Ausland tief in die Tasche langen! Die Höhe der Geldbuße reicht in einigen europäischen Ländern bis zu 150 Euro (z. B. Frankreich).

weitere Infos zur Kfz Versicherung


Bausparen

Bausparen begleitet Sie durch alle Lebensphasen
  • Schon ab 16 Jahren kann man die Wohnungsbauprämie nutzen.
  • Als Berufsstarter und Arbeitnehmer legt man die Vermögenswirksamen Leistungen clever und gewinnbringend an und profitiert von der Arbeitnehmer-Sparzulage. Für die weiteren eigenen Sparleistungen erhält man zusätzlich Wohnungsbauprämie.
  • Wenn die Familienplanung ansteht, schafft man sich für das Traumhaus ein sicheres und zinsgünstiges Fundament.
  • Als Eigenheimbesitzer bildet man Rücklagen, um für anstehende Renovierungen und Modernisierungen vorzusorgen.
Bausparen ist für jeden interessant, der
  • den Traum von den eigenen vier Wänden
  • die Modernisierung seines Wohneigentums
verwirklichen möchte.

Bausparen lohnt sich aber auch für all diejenigen, die ihr Geld sicher und zu einem guten Zinssatz anlegen wollen, auch wenn man nicht vorhat, zu bauen.

weitere Infos zum Bausparen


Gesundheitsreform 2009

Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2009

Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und in die private Krankenversicherung wechseln kann oder möchte, darf gerade jetzt nicht länger warten!

Gute Gründe sprechen dafür:
  • Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes von voraussichtlich 15,6 % für alle gesetzlichen Krankenkassen (zzgl. Pflege von 1,95 %).
  • Für Personen, die in einer sehr günstigen Krankenkasse versichert sind, bedeutet dies, dass sie mit einer erheblichen Beitragssteigerung rechnen müssen.
  • Möglichkeit zur Erhebung eines Zusatzbeitrages durch die Gesetzliche Krankenversicherung.
Auch Sie sind davon betroffen.

Ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung muss noch in diesem Jahr erfolgen, weil auch für die privaten Krankenversicherungen im nächsten Jahr neue gesetzliche Bestimmungen gelten.

Davon sind Kunden, die noch in diesem Jahr in die private Krankenversicherung wechseln, nicht betroffen.

Deshalb warten Sie nicht länger, sondern wechseln Sie , bevor der neue Beitragssatz wirksam wird.

weitere Infos zur Private Krankenversicherung



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Inhaltliche Gestaltung: Andrea Kleinert (ak)

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