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Willkommen zur neuesten des ClickVers-Newsletters!
Viel Spaß beim Lesen, Ihr ClickVers-Team
Wohn-Riester: Das Eigenheim als Rente
Riester Rente
Gefördert werden nur Altersvorsorge-Produkte, die gewisse Qualitätsmerkmale aufweisen. Damit ist die "Riester-Rente" an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die zentralen Kriterien sind:
- Auszahlung frühestens ab dem 60.
Lebensjahr
- Garantie der eingezahlten Beiträge
- lebenslange Rentenzahlung
Die Anbieter müssen Sie z.B. jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, das bisher gebildete Kapital, die Abschluss- und Verwaltungskosten und die erwirtschafteten Erträge informieren.
Sie können hier zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen.
- Rentenversicherungen
- FLV
- Sparpläne
- Immobilien
- Kapitalisierungsprodukte
- Investmentfonds
Nicht zum Kreis der Begünstigten gehören:
- Beamte
- Angestellte im öffentlichen Dienst mit
beamtenähnlicher Gesamtversorgung
- Selbstständige und freiwillige Mitglieder
der gesetzlichen Rentenversicherung
- Sozialhilfeempfänger
- Rentner
- geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei sind
Eine Beleihung, Verpfändung oder Abtretung des Vertrages ist ausgeschlossen. Sie haben Anspruch, den Vertrag etwa in Zeiten der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen.
Die Riester und auch die Rürup Rente ist Hartz IV sicher.
weitere Infos zur Riester-Rente.
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Handynutzung als "Navi"
Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist auch dann untersagt, wenn der Autofahrer nur die eingebaute Navigationsfunktion nutzen will. Demnach soll man das Ziel vorher eingeben, das Handy in die dafür vorgesehene Halterung stecken und dann nicht mehr anfassen.
Falls das Gerät aber neu programmiert werden muss, sollte man anhalten. Gleiches gilt für alle anderen Telefonfunktionen. Die Geldbuße kann schon dann verhängt werden, wenn der Autofahrer das Telefon nur in die Hand nimmt, um die Navigationshilfe einzustellen.
Beschluss des OLG Köln vom 26.06.2008 Aktenzeichen: 81 Ss-OWi 49/08
weitere Infos zur Kfz Versicherung
Urlaubszeit richtig planen
Auslandsreisekrankenversicherung
So wichtig wie das Reisegepäck sollte auch eine Auslandsreisekrankenversicherung sein. Der Auslandsreisekrankenschein wird nicht immer akzeptiert und auch bei verschiedenen Untersuchungen wird von den Ärzten im Ausland Bargeld verlangt. Dieses Geld können Sie über die Reisekrankenversicherung zurückerhalten.
Bei einem schweren Unfall ist z. B. der Rücktransport in Ihr Heimatland nicht im Versicherungsumfang Ihrer Krankenkasse enthalten. Bei einer Auslandsreisekrankenversicherung werden die Kosten für den Rücktransport übernommen.
Eine Jahrespolice kostet wenige Euro.
In manchen Ländern sind Gelbfieber oder Cholera-Schutzimpfungen vorgeschrieben. Da zwischen den einzelnen Impfungen zeitliche Abstände eingehalten werden müssen, sollte mit den Vorsorgemaßnamen 6-8 Wochen vor Reiseantritt begonnen werden.
Sie können unseren Urlaubsratgeber kostenlos per Mail unter info@jodexnis.de anfordern oder direkt über unsere Internetseite www.clickvers.de downloaden.
weitere Infos zur Auslandskrankenversicherung
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Verantwortlich: Kersten Jodexnis(kj)
Inhaltliche Gestaltung: Andrea Kleinert (ak)
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