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Einbruch und Diebstahl

Eine Hausratversicherung schützt Ihren gesamten Hausrat vor Schäden, die durch Einbruch, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser und Raub entstehen und reguliert die finanziellen Folgen, die dem Versicherungsnehmer dadurch entstanden sind. Dabei gibt es wichtige Punkte zu beachten:
  • Kontrollieren Sie alle paar Jahre, ob die Versicherungssumme noch aktuell ist und Sie nicht etwa unterversichert sind.
  • Sie sind verpflichtet, einen Einbruch/Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden.
  • Erstellen Sie umgehend eine sogenannte Stehlgutliste, die Sie sofort der Polizei und auch der Hausratversicherung vorlegen müssen.


Das Landgericht Köln urteilte nach einem Fall, bei der die Auflistung erst nach 14 Tagen erstellt wurde und erst weitere elf Tage später weitergeleitet wurde, dass die Versicherung den Schaden nicht mehr regulieren muss. Zu spät für Schadensersatz! (Az: 24 0 570/03-1/06).

Hausratsummenermittlungsliste


Datensicherung

Wer zahlt, wenn ein Blitzeinschlag Ihren Rechner trifft und wichtige Daten auf der Festplatte vernichtet? Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den Computer, aber wenn Sie eine Spezialfirma beauftragen müssen, um die Daten zu retten, werden diese Kosten von Ihrer Hausratversicherung nicht getragen.

Dies entschied das Landgericht Stuttgart.

Auch andere Widrigkeiten, wie z. B. Bedienungsfehler, Induktion und Kurzschluss, Brand, Sengen, Glühen, Wasser, Feuchtigkeit, Sabotage und Computerviren können zu dem Verlust Ihres Computers mitsamt Ihrer wichtigen Daten führen.

Hier können Sie mit einer speziellen Elektronikversicherung eine gute Vorsorge treffen. Also, sichern und versichern Sie Ihre Daten mit spezieller Software und einer Elektronikversicherung.

weitere Infos zum PC-Schutzbrief


Unfallversicherung

Die Zahl der Arbeitnehmer, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, nimmt beständig zu. Die Gründe hierfür sind Staus. Sie kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld und Nerven. Und auch die Umwelt wird durch das Fahrradfahren geschont. Nicht zu vergessen ist auch der gesundheitliche Aspekt.

Die Wege zur Arbeit mit dem Fahrrad sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Auch Umwege, die dazu dienen, das Kind zu einer Kindertagesstätte oder in die Schule zu bringen, sind versichert.

Allerdings sind Umwege privater Natur, wie z. B. der Weg zur Bank oder eine Besorgung in der Mittagspause, nicht versichert. Sie gelten als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten.

Tragen Sie einen Helm! Das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Sturz kann erheblich verringert werden.

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Verantwortlich: Kersten Jodexnis(kj)

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