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zum Jahreswechsel - Gesundheit, Glück und Erfolg
zum neuen Jahr - die Erfüllung aller Pläne und Hoffnungen

Danke für das Vertrauen, welches Sie uns im Jahr 2009 entgegengebracht haben.

Ihr JODEXNIS Versicherungsmakler-Team

Haben Sie ausreichenden Versicherungsschutz im Winterurlaub?

Auf den Ski- und Snowboardpisten passieren viele Unfälle. Diese können durch eine falsche Einschätzung der Piste, ungenügende Sicht, übermütiges Fahrverhalten oder plötzliche Richtungsveränderungen anderer Pistenbenutzer geschehen. Notieren Sie sich unbedingt Name und Adresse des Unfallbeteiligten, falls es zu späteren Rechtsstreitigkeiten kommt.

Bei Personen- und Sachschäden schützt die private Haftpflichtversicherung.

Haben Sie sich verletzt, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten. In der Regel auch im Ausland, wenn Sie privat versichert sind. Für den gesetzlich Versicherten können oft Mehrkosten entstehen, weil trotz bestehendem Sozialversicherungsabkommen privat abgerechnet wird. Hiervor kann Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung schützen.

Falls Sie oder ein anderer die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) nicht beachten und eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung die Folge ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Privat-Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt im In- und Ausland die Kosten für den Rechtsanwalt und etwaige Gerichtskosten.

P. S. Auch Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherungen können bei uns jetzt online abgeschlossen werden.

weitere Infos zur Auslandsreise-Krankenversicherung
weitere Infos zur Reiserücktrittsversicherung
weitere Infos zur Reisegepäckversicherung


Räum- und Streupflicht

Der Vermieter trägt grundsätzlich die Verantwortung für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Pflicht auf den Mieter durch eine im Mietvertrag entsprechend festgelegte Regelung zu übertragen. Dies geschieht entweder durch eine ausdrückliche Vereinbarung im Rahmen des Mietvertrages oder durch einen Verweis auf die bestehende Hausordnung, sofern die Schneeräumpflicht darin geregelt ist.

weitere Infos zur Haus & Grundstückseigentümerhaftpflicht
weitere Infos zur Privathaftpflichtversicherung


Kinder unter sieben Jahren sind per Gesetz schuldunfähig.

Viele Eltern kennen das. Unachtsamkeiten der kleinen Lieblinge sind schnell passiert. Verschütteter Fruchtsaft auf dem Teppich, eine umgestoßene Vase, Ihr Filius setzt sich auf die Brille der Nachbarin, usw... In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommen, denn Kinder unter sieben Jahren können gesetzlich nicht haftbar gemacht werden und gelten als deliktunfähig in der privaten Haftpflichtversicherung.

Dies führt oft zu Streitigkeiten zwischen den Kunden und den Versicherern. Deshalb fragen Sie bei ihrer Haftpflichtversicherung nach, wenn Sie Kinder unter sieben Jahren haben. Es gibt die Möglichkeit "deliktunfähige Kinder" besonders zu versichern, um dieses Risiko in die Privathaftpflichtversicherung einzuschließen.

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Verantwortlich: Kersten Jodexnis(kj)

Inhaltliche Gestaltung: Andrea Kleinert (ak)

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